Verkehrsunfall mit Fahrerflucht und Drogen in München - Zwei festgenommen

MünchenBayernVeröffentlicht am
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Am Freitag, 30.01.2026, gegen 02:35 Uhr, bemerkten zwei Polizeibeamte im Rahmen ihrer Streifenfahrt auf dem Frankfurter Ring einen PKW Opel, welcher in Richtung Föhringer Ring fuhr. Die Beamten wollten das Fahrzeug daraufhin einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterziehen.

Als die Polizisten den Opel-Fahrer mittels Anhalte-Signale kontrollieren wollten, beschleunigte der Opel-Fahrer sein Fahrzeug, um sich der Verkehrskontrolle zu entziehen. Die Polizeibeamten nahmen die Nachfahrt unter Einsatz vom Blaulicht, Martinshorn und des Außenlautsprechers auf.

Als der Opel-Fahrer anschließend in die Schmalkaldener Straße abbiegen wollte, prallte er mit seinem Pkw gegen einen dort befindlichen Baum sowie ein Verkehrsschild. Ein Fahrzeuginsasse entfernte sich daraufhin aus dem Pkw und konnte zunächst vor Ort nicht mehr angetroffen werden.

Auf der Beifahrerseite konnte ein 39-jähriger ukrainischer Staatsbürger mit Wohnsitz in München, der alkoholisiert war, angetroffen werden. Er wurde vor Ort festgenommen und nach Abschluss der erforderlichen polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen.

Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung mit mehreren Streifen der Polizei konnte der Geflüchtete in einem Parkhaus angetroffen und festgenommen werden. Es handelte sich dabei um einen 38-jährigen griechischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in München.

Bei der Durchsuchung konnten beim 38-Jährigen Betäubungsmittel aufgefunden und sichergestellt werden.

Durch den Verkehrsunfall wurde der 38-Jährige verletzt. Er wurde zur weiteren Abklärung vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht und verblieb dort stationär.

Sowohl an dem Pkw, als auch am Baum und am Verkehrsschild entstand jeweils ein Sachschaden.

Die Münchner Verkehrspolizei hat die weiteren Ermittlungen, insbesondere zur Feststellung der Fahrereigenschaft übernommen. Ermittelt wird wegen Straftaten wie Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotenem Kraftfahrzeugrennen, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort sowie dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Quelle: Polizeipräsidium München