Fahren ohne Fahrerlaubnis mit Radlader auf der BAB60
Am Samstag, den 20.12.2025, melden gegen 13:45 Uhr mehrere Verkehrsteilnehmer einen Radlader auf der BAB60 in Fahrtrichtung Darmstadt. Dieser befährt die Autobahn, zwischen den Autobahnanschlussstellen Ingelheim-West und Ingelheim-Ost mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h. Der Radladerfahrer kann durch die Polizeiautobahnstation Heidesheim einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Im Rahmen dieser Verkehrskontrolle zeigt sich der 22-jährige Fahrer verwundert, dass man die Autobahn mit einem maximal 20 km/h fahrenden Radlader nicht befahren darf. Im Rahmen der Kontrollmaßnahme stellt sich darüber hinaus heraus, dass der Fahrzeugführer nicht nur die erforderliche Fahrerlaubnis der Klasse L nicht besitzt, sondern überhaupt nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Ein entsprechendes Strafverfahren des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wird gegen den Fahrzeugführer, sowie den Fahrzeughalter eingeleitet.
Quelle: Verkehrsdirektion Mainz
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 22 Jahre, männlich
- Tatzeit
- 20.12.2025 um 13:45 Uhr
- Tatort
- BAB 60, Heidesheim