Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl wegen Leistungserschleichens
Vier Stunden später kontrollierten die Beamten einen 30-jährigen Deutschen als Beifahrer; gegen ihn lag ein Strafvollstreckungshaftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen vor. Da er die Geldstrafe von 600 Euro zahlte, konnte er seine Reise fortsetzen.
Ein 30-jähriger Deutscher wurde 4 Stunden später als Beifahrer in Aachen-Vetschau von den Beamten kontrolliert. Hier wurde ein Strafvollstreckungshaftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen festgestellt. Hier wurde eine Geldstrafe in Höhe von 600,- Euro ausgesprochen oder ersatzweise eine 40-tägige Freiheitsstrafe verhängt. Da er die Geldstrafe zahlen konnte, blieb ihm die Freiheitsstrafe erspart. Er konnte nach der Zahlung seine Reise fortsetzen.
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 30 Jahre, männlich, deutsch
- Tatort
- Vetschau, Aachen