Raub in Magdeburg - 61-Jährige beraubt

Ein Unbekannter stoppte eine 61-jährige Frau in der Morgenstraße und forderte die Herausgabe ihres Schmucks und ihrer Geldbörse. Die Geschädigte kam der Aufforderung nach, woraufhin der Täter flüchtete.

MagdeburgSachsen-AnhaltVeröffentlicht am
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Nach den ersten Erkenntnissen soll sich die Tat in der Morgenstraße zugetragen haben. Die Geschädigte schilderte, dass sie von einem Unbekannten auf ihrem Weg gestoppt wurde. Der Tatverdächtige forderte sie auf, ihm den getragenen Schmuck auszuhändigen. Das tat die Geschädigte. Weiterhin forderte er die Herausgabe der Geldbörse. Die 61-Jährige übergab dem Tatverdächtigen ihre Geldbörse. Daraufhin sei der Mann in unbekannte Richtung geflohen.

Die Geschädigte beschrieb den Mann wie folgt:

männlich

zirka 1,60 Meter groß

zirka 30 Jahre alt

dunklere Hautfarbe

dunkle Jacke

dunkle Wollmütze

sprach akzentfrei Deutsch

Zur Aufklärung des Sachverhalts bittet die Polizei um Hinweise von Zeugen.

Das Polizeirevier Magdeburg nimmt sachdienliche Hinweise zu der Tat oder tatverdächtigen Personen unter der 0391/546-3295 oder per E-Revier Anzeige unterhttps://polizei.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizei-interaktiv/e-revier/hinweis-gebenentgegen. Hinweise können auch bei jeder anderen Polizeidienststelle entgegengenommen werden. (if)

„Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe.

Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen desPolizeireviers Magdeburgberufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.“

Quelle: Polizei Sachsen-Anhalt