Frau bricht Auflagen der Haftlockerung: Alkoholverbot missachtet, Rückführung in JVA angeordnet

Die 37-Jährige hielt sich trotz Auflage nicht in Oelde auf und konsumierte Alkohol. Ein Test ergab rund 2,1 Promille.

DortmundNordrhein-WestfalenVeröffentlicht am
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Eine 37-Jährige ist am 18. Juli im Dortmunder Hauptbahnhof von der Bundespolizei in Gewahrsam genommen worden. Sie hatte gegen die Auflagen ihrer Haftlockerung verstoßen.

Die Frau fiel den Beamten gegen 11:50 Uhr bei einer Auseinandersetzung in der Obdachlosenszene auf. Bei der Kontrolle wies sie sich mit einem Ausgangsschein einer Justizvollzugsanstalt aus. Die Überprüfung ergab, dass für sie ein Alkoholkonsumverbot bestand und sie sich ausschließlich im Stadtgebiet Oelde aufhalten durfte.

Auf der Dienststelle führten die Bundespolizisten einen Atemalkoholtest durch. Dieser ergab einen Wert von rund 2,1 Promille. Nach Rücksprache mit der zuständigen Justizvollzugsanstalt wurde der weitere Ausgang der Frau widerrufen.

Die Bundespolizei brachte die 37-Jährige nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt.

Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung — Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin