Kammerjäger fordert nach oberflächlicher Maßnahme 1000 Euro - Ermittlungen wegen Wuchers
Eine 60-Jährige beauftragte den Dienstleister wegen eines Nagerbefalls. Nach dem Auftragen einer roten Paste verlangte er sofortige Bezahlung.
Eine 60-jährige Geschädigte hatte wegen eines akuten Nagerbefalls an ihrem Wohnhaus eigenständig einen Kammerjäger beauftragt.
Nach der Durchführung einer oberflächlichen Maßnahme - dem Auftragen einer roten Paste - forderte der Dienstleister am Nachmittag des 03.08.2026 eine sofortige Bezahlung in Höhe von rund 1000 Euro. Die Frau kam der Zahlungsaufforderung zunächst nach.
Erst nach Rücksprache mit ihrer Tochter kamen der Geschädigten erhebliche Zweifel an der Angemessenheit des Betrags, woraufhin sie den Vorfall bei der Polizei meldete. Die Ermittlungen wegen des Verdachts des Wuchers und Betrugs wurden eingeleitet.
Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung — Quelle: Polizeipräsidium Mainz
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person
- Opfer
- 1 Person, 60 Jahre, weiblich
- Tatzeit
- 03.08.2026
- Tatort
- Bodenheim
- Motiv
- Raub
- Schaden
- 1,0k €