Polizei warnt vor Fatbikes mit Gasgriff, Strafverfahren drohen ohne Versicherung und Führerschein
Die Bezeichnung Fatbike beschreibt nur die Bauart. Entscheidend ist, ob der Motor ohne Treten schneller als 6 km/h fährt, dann gelten andere Regeln.
Die Polizei weist darauf hin, dass die Bezeichnung Fatbike lediglich die Bauart beschreibt und keine Rückschlüsse auf die rechtliche Einordnung zulässt.
Als Fahrrad gilt ein Pedelec nur, wenn der Elektromotor eine Nenndauerleistung von höchstens 250 Watt hat, ausschließlich das Treten unterstützt und diese Unterstützung spätestens bei 25 km/h oder beim Ende der Tretbewegung unterbrochen wird. Ohne zu treten darf lediglich eine Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h wirken.
Kann das Fahrzeug mit einem Gasgriff und ohne Treten schneller als 6 km/h fahren, ist es kein Pedelec mehr. Dann können eine Betriebserlaubnis, eine Haftpflichtversicherung und eine entsprechende Fahrerlaubnis erforderlich sein. Wer trotzdem ohne den notwendigen Versicherungsschutz oder Führerschein damit auf öffentlichen Straßen fährt, muss mit einem Strafverfahren rechnen.
Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung - Quelle: Polizeiinspektion Gifhorn
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person
- Tatzeit
- 15.08.2026 um 20:00 Uhr
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