Festnahme in Bahnhofslounge - Betrug und Haftbefehl
Ein 45-jähriger Deutscher trank zwei Bier in der Bahnhofslounge und konnte nicht bezahlen. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen Betrugs in drei Fällen vorlag. Da er die geforderte Summe nicht aufbringen konnte, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Um 02:30 Uhr trank ein 45-Jähriger in der Bahnhofslounge im Hauptbahnhof Halle (Saale) zwei Bier. Beim sich anschließenden Bezahlvorgang gab er an, keinerlei Bargeld oder Zahlungsmittel zu besitzen. Demnach wurde die Bundespolizei informiert. Die Einsatzkräfte stellten die Personalien des Mannes fest und überprüften diese im Informationssystem der Polizei. Gegen den Deutschen lag ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Halle (Saale) wegen Betruges in drei Fällen vor. Den haftabwendenden Betrag von 1.440 Euro konnte der Gesuchte nicht aufbringen und wurde nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, in der er seine 60-tägige Haft angetreten hat. Zudem erhielt er eine erneute Strafanzeige wegen Betruges.
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 45 Jahre, männlich
- Tatort
- Halle (Saale)
- Schaden
- 1,4k €