Verkehrsunfall in Blankenheim - Kradfahrer ohne Fahrerlaubnis
Ein 28-jähriger Kradfahrer kam am Montag um 00.35 Uhr auf der B51 von der Fahrbahn ab und verletzte sich im Graben schwer. Der Mann besaß keinen Führerschein, stand unter Alkohol- und Drogeneinfluss und führte zudem Betäubungsmittel mit.
Am Montag, den 23. März um 00.35 Uhr kam ein 28-jähriger Kradfahrer aus Rheinland-Pfalz auf der Bundesstraße 51 aus bislang unbekannter Ursache nach rechts von der Fahrbahn. Der Mann befuhr die Bundesstraße 51 von Nettersheim-Tondorf kommend in Fahrtrichtung Blankenheim. Im angrenzenden Graben kam er zum Liegen und verletzte sich bei dem Unfall schwer. Eine Überprüfung ergab, dass der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Zudem wurde bei ihm Atemalkohol festgestellt. Weiter wurde eine geringe Menge an Betäubungsmitteln aufgefunden. Im Krankenhaus wurden dem 28-Jährigen Blutproben entnommen. Das Krad wurde sichergestellt, die Betäubungsmittel beschlagnahmt. Gegen den Mann wurde eine Anzeige erstattet bezüglich des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Straßenverkehrsgefährdung durch Alkohol- und Drogenkonsum.
Quelle: Kreispolizeibehörde Euskirchen
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 28 Jahre, männlich
- Tatzeit
- 23.03.2026 um 00:35 Uhr
- Tatort
- B51, Blankenheim
- Motiv
- Drogen