Vollstreckung von Haftbefehl wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis
Ein offener Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Aurich führte zur Kontrolle eines 38-jährigen tschechischen Staatsangehörigen. Der Mann war wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Festnahme ausgeschrieben und wurde nun inhaftiert.
Bei einem 38jährigen tschechischen Staatsangehörigen war ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Aurich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis offen.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Chemnitz
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 38 Jahre, männlich, tschechisch
- Tatort
- Marienberg
- Schaden
- 1,3k €