Haftbefehl vollstreckt - 29-Jährige in JVA eingeliefert
Bei einer Routinekontrolle im Hauptbahnhof am Mittwoch flog eine 29-Jährige durch einen offenen Haftbefehl auf. Da sie die geforderte Geldstrafe von 3400 Euro für frühere Körperverletzungen und Diebstähle nicht zahlte, wurde sie direkt in Haft genommen.
Am Mittwoch, den 13. Mai 2026 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei um 11:52 Uhr eine weibliche Person in der Haupthalle des Hauptbahnhofes Magdeburg. Den eingesetzten Beamten gegenüber machte die 29-Jährige mündliche Angaben zu ihrer Person. Die Überprüfung der Personalien im Fahndungssystem der Polizei ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Magdeburg. Es erfolgte ihre Mitnahme in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg. Die Identität der Frau konnte zweifelsfrei festgestellt werden. Sie wurde wegen Körperverletzung und Diebstahls geringwertiger Sachen durch das Amtsgericht Magdeburg im August 2025 mit Gesamtstrafenbeschluss zur Zahlung einer Geldstrafe beziehungsweise zu ursprünglich 150 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Weder zahlt sie den auferlegten Geldbetrag, noch stellte sie sich trotz Ladung zum Strafantritt. Demnach wurde am 11. Mai 2026 jener Haftbefehl erlassen. Diesen eröffneten ihr die Bundespolizisten. Den haftabwendenden Betrag von 3400 Euro konnte die Deutsche nicht begleichen und wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, wo sie die kommenden 85 Tage ihre Restersatzfreiheitsstrafe verbüßen wird. Die Bundespolizisten informierten die ausschreibende Behörde über die Vollstreckung des Haftbefehls.
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 29 Jahre, weiblich
- Tatzeit
- 13.05.2026 um 11:52 Uhr
- Tatort
- Magdeburg