Vorfahrtsmissachtung bei Malchow - Frau leicht verletzt
Beim Abbiegen auf die Auffahrt zur BAB 19 missachtete eine 57-jährige Fahrerin die Vorfahrt eines entgegenkommenden Autos. Die 45-jährige Gegnerin wurde leicht verletzt und ins Krankenhaus gebracht. Der Gesamtschaden wird auf etwa 25.000 Euro geschätzt.
Am Sonntagmorgen, dem 22.06.2025 um 09:30Uhr ereignete sich auf der L 20 - Einmündung BAB 19 Anschlussstelle Malchow - zwischen Alt Schwerin und Malchow ein Verkehrsunfall mit Personenschaden.
Nach ersten Erkenntnissen befuhr eine 57-jährige deutsche Fahrzeugführerin eines PKW Mitsubishi die L20 aus Richtung Malchow kommend. Sie beabsichtigte auf die BAB 19 aufzufahren. Beim Abbiegen auf die Auffahrt zur Autobahn missachtete die Mitsubishi-Fahrerin die Vorfahrt einer entgegenkommenden 45-jährigen deutschen Ford-Fahrerin. Es kam zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge, infolgedessen der Ford von der Straße abkam.
Die Fahrerin des PKW Ford wurde durch den Unfall leicht verletzt und musste ins Krankenhaus verbracht werden. Der Ford war nicht mehr fahrbereit und musste durch einen Abschleppdienst geborgen werden.
Aufgrund der Unfallaufnahme war die Einmündung der BAB 19 und L 20 für 30 Minuten gesperrt. Der Gesamtschaden wird auf etwa 25.000 Euro geschätzt.
Im Auftrag
Erik Günther
Polizeihauptkommissar Polizeipräsidium Neubrandenburg Dezernat 1/ Einsatzleitstelle Polizeiführer vom Dienst
Quelle: Polizeipräsidium Neubrandenburg
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 57 Jahre, weiblich, deutsch
- Opfer
- 1 Person, 45 Jahre, weiblich, deutsch
- Tatort
- L 20, Malchow
- Schaden
- 25,0k €