Türkischer Staatsbürger reist mit gültiger Aufenthaltsgestattung unerlaubt ein
Die Aufenthaltsgestattung als Asylbewerber berechtigt nicht zum Grenzübertritt. Es wurde eine Strafanzeige gefertigt, die Weiterreise gestattet.
Die Bundespolizei hat am Nachmittag des 14. Juli 2026 am Grenzübergang in Sohland an der Spree einen 31-jährigen türkischen Staatsbürger kontrolliert.
Der Mann war um 17:25 Uhr mit einem Kleintransporter aus Tschechien eingereist und legte den Beamten eine gültige Aufenthaltsgestattung vor.
Diese hat er als Asylbewerber erhalten, berechtigt aber nicht zum Grenzübertritt. Somit besteht der Straftatverdacht der unerlaubten Einreise.
Es wurde eine Strafanzeige gefertigt und die Weiterreise im Bundesgebiet gestattet.
Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung — Quelle: Bundespolizeiinspektion Ebersbach
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 31 Jahre, männlich, türkisch
- Tatzeit
- 14.07.2026 um 17:25 Uhr
- Tatort
- Sohland an der Spree