Geschwindigkeitsüberschreitung im Kanaltunnel — 153 km/h bei erlaubten 60 km/h

RendsburgSchleswig-HolsteinVeröffentlicht am
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Am späten Freitagabend (12.06.2026) stellte eine Streifenwagenbesatzung vom Polizeirevier Rendsburg einen Pkw mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit im Rendsburger Kanaltunnel fest. Dem Fahrzeugführer droht nun ein empfindliches Bußgeld sowie ein Fahrverbot.

Bereits im Rendsburger Stadtgebiet machte ein 40-jähriger VW-Touran-Fahrer mit seiner zügigen Fahrweise auf sich aufmerksam. Eine Funkstreifenwagenbesatzung nahm von der Fockbeker Chaussee aus die Verfolgung auf und folgte dem Wagen auf die B 77 in Fahrtrichtung Süden.

Auf der Bundesstraße beschleunigte der Fahrer sein Fahrzeug zunächst stark. Vor einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage verringerte er das Tempo abrupt, um den Pkw unmittelbar danach erneut zu beschleunigen. Bei der anschließenden Durchfahrt des Kanaltunnels um 23:55 Uhr wurde in der Spitze eine Geschwindigkeit von 153 km/h gemessen - erlaubt sind in diesem Bereich 60 km/h.

Die beiden Polizeibeamten konfrontierten den Fahrer bei der anschließenden Kontrolle mit seinem Fehlverhalten und leiteten ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Der VW war mit insgesamt fünf Personen voll besetzt.

Der Mann muss nach vorgeschriebenem Toleranzabzug nun mit einem Regelbußgeld von 600 Euro, zwei Punkten und zwei Monaten Fahrverbot rechnen. Die Führerscheinstelle erhielt ebenso Kenntnis von seiner übermütigen Fahrweise.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nachdrücklich darauf hin, dass überhöhte Geschwindigkeit zu den Hauptunfallursachen gehört und das Risiko schwerer Unfälle deutlich erhöht. Neben den verkehrsrechtlichen Sanktionen müssen Raser im Falle eines Unfallschadens zudem mit Regressansprüchen seitens der Kfz-Versicherungen rechnen.

Jens Zeidler, Pressestelle Neumünster

Quelle: Polizeidirektion Neumünster

Tatdetails

Tatverdächtige
1 Person, 40 Jahre, männlich
Tatzeit
12.06.2026 um 23:55 Uhr
Tatort
Kanaltunnel, Rendsburg

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