Ausreisekontrolle am Flughafen: 29-Jähriger mit zwei Haftbefehlen gestoppt - Bekannter zahlt 8.020 Euro
Der Syrer war wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Betrugs verurteilt worden. Ein Bekannter beglich die Geldstrafe und wendete so die Ersatzfreiheitsstrafe von 147 Tagen ab.
Bei einer stichprobenartigen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Palma de Mallorca stellte die Bundespolizei einen 29-jährigen Syrer fest, der gleich zweifach per Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben war.
Die beiden Haftbefehle wurden im Mai von der Staatsanwaltschaft Aachen erlassen. Der Mann war im November 2025 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und im Februar wegen Betruges rechtskräftig verurteilt worden. Da er sich nicht auf die Strafantrittsladungen gestellt hatte, wurde die Fahndung veranlasst.
Dank eines Bekannten konnte der in der Städteregion Aachen lebende Mann die Geldstrafe in Gesamthöhe von 8.020 Euro begleichen. Damit wendete er die Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt 147 Tagen ab.
Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung — Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 29 Jahre, männlich, syrisch
- Tatzeit
- 06.08.2026
- Tatort
- Düsseldorf
- Schaden
- 8,0k €