Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz und Drogenfahrt in Burg

Wegen eines defekten Rücklichts stoppten Beamte in der Nacht einen 28-jährigen E-Scooter-Fahrer. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Versicherungsschutz fehlte und der Mann unter Drogeneinfluss stand, was ein Test bestätigte.

BurgSachsen-AnhaltVeröffentlicht am
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Verstoß Pflichtversicherungsgesetz und Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln

Burg, Blumenthaler Straße, 24.04.2026, 23:50 Uhr

Im Rahmen der Streifentätigkeit befuhren die Beamten die Blumenthaler Straße in Fahrtrichtung Bahnhofstraße. Dabei fiel den Beamten ein E-Scooter-Fahrer auf, welcher von der Schartauer Straße in die Blumenthaler Straße einbog. Aufgrund eines defekten Rücklichtes entschieden sich die Beamten dazu, den 28- jährigen Fahrzeugführer anzuhalten und einer Verkehrskontrolle zu unterziehen. Innerhalb der Verkehrskontrolle konnte festgestellt werden, dass für den E-Scooter kein gültiger Versicherungsschutz besteht. Weiterhin konnten bei dem Beschuldigten Anzeichen für einen möglichen Betäubungsmittelkonsum festgestellt werden. Ein daraufhin durchgeführter Drogenschnelltest reagierte positiv. Eine Blutprobenentnahme wurde im Zentralen Polizeigewahrsam in Magdeburg durchgeführt. Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.

Quelle: Polizei Sachsen-Anhalt

Tatdetails

Tatverdächtige
1 Person, 28 Jahre, männlich
Tatzeit
23.04.2026 um 23:50 Uhr
Tatort
Blumenthaler Straße, Burg
Motiv
Drogen

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