Haftbefehl am Grenzübergang Konstanz vollstreckt - Ukrainer in JVA
Bei der Kontrolle eines Reisebusses stellte die Bundespolizei am Dienstagabend einen offenen Haftbefehl gegen einen 44-jährigen Ukrainer fest. Da er eine Geldstrafe wegen Urkundenfälschung nicht zahlte, trat er eine 35-tägige Ersatzfreiheitsstrafe an.
Beamte der Bundespolizei haben am Dienstag in Konstanz einen offenen Haftbefehl vollstreckt. Nachdem der Gesuchte eine offene Geldstrafe nicht zahlen konnte, musste er eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Am Dienstagabend (2. September 2025) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen ukrainischen Staatsangehörigen, der als Insasse eines Fernreisebusses in das Bundesgebiet einreiste, an der Gemeinschaftszollanlage in Konstanz. Dabei stellten sie einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin fest. Das Amtsgericht Tiergarten erließ im Juni 2024 einen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung gegen den 44-Jährigen. Die Zahlung war er bislang schuldig geblieben. Vor Ort konnte der Mann die Strafe nicht begleichen, daher brachten die Beamten ihn zur Verbüßung einer 35-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Konstanz
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 44 Jahre, männlich, ukrainisch
- Tatort
- Konstanz