Motorroller ohne Fahrerlaubnis auf der K4 kontrolliert
Bei einer Kontrolle auf der K4 konnte ein 42-jähriger Motorrollerfahrer keinen Führerschein vorweisen. Er gab zunächst an, das Dokument nicht dabei zu haben, räumte dann aber ein, gar keinen zu besitzen. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Am späten Abend des 17.01.25 gegen 22:15 Uhr wurde eine Streife der Polizei Bingen auf einen die K4 in Richtung Welgesheim befahrenden Motorroller aufmerksam. In der nachfolgenden Verkehrskontrolle konnte der 42-jährige Fahrer des fahrerlaubnispflichtigen Motorrollers keinen Führerschein vorweisen. Er gab zunächst an, dass er seine Geldbörse mit dem entsprechenden Dokument nicht dabei habe. Die tatsächliche Existenz einer Fahrerlaubnis konnte auch durch ein Abgleich in den polizeilichen EDV-Systemen nicht recherchiert werden. Hiermit konfrontiert gab der Fahrer schließlich zu, dass er gar keinen Führerschein besitzt. Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.
Quelle: Polizeiinspektion Bingen
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 42 Jahre, männlich
- Tatort
- K4, Welgesheim