Haftbefehl wegen Drogendelikts auf der A3 vollstreckt
Bei Grenzkontrollen auf der A3 fand die Bundespolizei bei einem 30-jährigen Buspassagier einen Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor. Der Mann zahlte 610 Euro Geldstrafe und durfte anschließend weiterreisen.
Am Sonntagabend, 16. März 2025, um 21:05 Uhr, kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der Grenzkontrollen auf der Autobahn 3 einen 30-jährigen Kongolesen als Fahrgast in einem grenzüberschreitenden Reisebus auf der Fahrt von Amsterdam nach Wien. Hierbei wurde im Rahmen der Personalienüberprüfung in den polizeilichen Datenbeständen ermittelt, dass der Reisende durch die Staatsanwaltschaft in Köln mit einem Haftbefehl wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz gesucht wird. Der Mann zahlte die fällige die Geldstrafe in Höhe von 610 EUR bei der Bundespolizei ein und konnte somit die ihm drohende 61-tägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde die Weiterreise gestattet.
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 30 Jahre, männlich, kongolesisch
- Tatort
- BAB 3, Emmerich