Waffenverstoß in Neuenburg am Rhein
Bei einer Einreisekontrolle am Mittwochmittag entdeckten Einsatzkräfte eine griffbereite Stahlrute in der Türablage eines Fahrzeugs. Da der Besitz der Waffe in Deutschland verboten ist, wurde sie sichergestellt und ein Strafverfahren eingeleitet.
Bei der Einreisekontrolle an der französischen Grenze, stellte die Bundespolizei eine verbotene Stahlrute fest. Der Besitzer muss sich nun wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
Am Mittwochmittag (18.03.2026) kontrollierte die Einsatzkräfte einen 41-jährigen rumänischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Neuenburg am Rhein - Rheinbrücke. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs konnte in der Türablage eine griffbereite Stahlrute aufgefunden werden. Da der Besitz dieser Stahlrute in Deutschland per Gesetz verboten ist, stellte die Bundespolizei die Waffe sicher und leitete ein Strafverfahren gegen den Mann ein.
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 41 Jahre, männlich, rumänisch
- Tatort
- Neuenburg am Rhein