Verstoß gegen Waffengesetz in Weil am Rhein - Pfeffersprays sichergestellt

Bei einer Grenzkontrolle am frühen Dienstagmorgen fanden Bundespolizisten zwei nicht als Tierabwehr gekennzeichnete Pfeffersprays im Fahrzeug eines 22-jährigen Franzosen. Die Sprays wurden sichergestellt, ein Strafverfahren eingeleitet.

Weil am RheinBaden-WürttembergVeröffentlicht am
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Bei den Grenzkontrollen an der französischen Grenze stellen Einsatzkräfte zwei Pfeffersprays sicher. Gegen den Besitzer wird wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt.

Am frühen Dienstagmorgen (30.06.2026) kontrollierte die Bundespolizei den französischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Weil am Rhein - Palmrainbrücke. Bei der Durchsuchung des Fahrzeuges des 22-Jährigen, fanden die Einsatzkräfte ein 100ml Pfefferspray in der Fahrertüre sowie ein 500ml Pfefferspray unter dem Fahrersitz. Da diese nicht als Tierabwehrsprays gekennzeichnet waren, fallen sie automatisch unter das Waffengesetz und sind in Deutschland verboten. Die Bundespolizei stellte die verbotenen Gegenstände sicher und leitete ein Strafverfahren ein.