Brandstiftung in Medebach - Heckenbrand greift auf Wohnhaus über
Beim Abbrennen von Unkraut entzündete Funkenflug am Nachmittag eine Hecke, woraufhin das Feuer auf eine Garage und den Dachstuhl eines Wohnhauses übergriff. Das Gebäude ist unbewohnbar, der Sachschaden liegt im fünfstelligen Bereich.
Am 02.05.2026, gegen 14:44 Uhr, wurde in der Straße Junkernhof in Medebach beim Abbrennen von Unkraut eine Hecke durch Funkenflug entzündet. Das Feuer breitete sich über eine angrenzende Garage auf den Dachstuhl des Nachbarhauses aus. Das Haus war infolge des Brandes nicht mehr bewohnbar. Es entstand ein fünfstelliger Sachschaden. Keiner der Bewohner wurde bei dem Brand verletzt. Die Kriminalpolizei hat die weitere Bearbeitung übernommen.
Tatdetails
- Tatzeit
- 02.05.2026 um 14:44 Uhr
- Tatort
- Junkernhof, Medebach
- Schaden
- 30,0k €