Verstoß gegen Versicherungsgesetz und Drogen in Dessau-Roßlau

Dessau-RoßlauSachsen-AnhaltVeröffentlicht am
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Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Im Rahmen ihrer Streife kontrollierten Polizeibeamte am 04. März 2026 gegen 21:00 Uhr eine männliche Person, die mit einem E-Roller die Franzstraße befuhr. Bei der Überprüfung der Fahrzeugidentifikationsnummer stellten sie fest, dass das Fahrzeug nicht zugelassen ist und somit keine Haftpflichtversicherung besteht. Zudem reagierte ein bei dem 39-jährigen Fahrzeugführer durchgeführter Betäubungsmittelschnelltest positiv, so dass eine beweissichere Blutprobenentnahme notwendig wurde. Diese führte ein Arzt im Polizeirevier Dessau-Roßlau durch. Dem Beschuldigten untersagten die Polizeibeamten im Anschluss die Weiterfahrt und fertigten die entsprechenden Anzeigen.

Quelle: Polizei Sachsen-Anhalt