Vollstreckung eines Haftbefehls auf der A57 bei Goch

Bei einer Grenzkontrolle auf der A57 wurde ein 35-jähriger Mitfahrer festgenommen, da gegen ihn ein Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorlag. Durch die Zahlung einer Geldstrafe von 600 Euro konnte er die Haft abwenden und weiterreisen.

GochNordrhein-WestfalenVeröffentlicht am
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Am Dienstagabend, 7. April 2026, kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen auf der Autobahn 57 an der Anschlussstelle Goch einen 35-jährigen Syrer. Der Mann reiste zuvor als Mitfahrer in einem in den Niederlanden zugelassenen Personenkraftwagen aus den Niederlanden in das Bundesgebiet ein. Zur Kontrolle legte der Reisende den Beamten einen gültigen niederländischen Aufenthaltstitel vor. Eine fahndungsmäßige Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass die Staatsanwaltschaft Kleve den Reisenden mit einem Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sucht. Der Verurteilte wurde daraufhin vor Ort verhaftet und zur weiteren Sachbearbeitung zur Bundespolizeiinspektion Kleve gebracht. Der Syrer zahlte auf der Dienststelle die fällige Geldstrafe in Höhe von 600 Euro bei der Bundespolizei ein und konnte somit die ihm drohende 20-tägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf der Dienststelle durfte der Mann seine Reise fortsetzen.