Unfallflucht in Jena - Zettel am Unfallfahrzeug reicht nicht aus
Beim Einparken berührte ein Citroen-Fahrer mit seiner Anhängerkupplung einen geparkten Seat und hinterließ nur einen Zettel mit seiner Erreichbarkeit. Der Eigentümer verständigte die Polizei, da ein Zettel gesetzlich nicht ausreicht.
In der Ebereschenstraße stieß ein Citroen-Fahrer beim Einparken mit seiner Anhängerkupplung an einen geparkten Seat und verursachte einen Schaden. Da er es an dem Mittwochnachmittag eilig hatte, hinterließ er einen Zettel mit seiner Erreichbarkeit am gegnerischen Fahrzeug. Der Eigentümer des Seat kam etwas später hinzu, fand den Zettel vor und verständigte zur Unfallaufnahme die Polizei. Dem Gesetz nach reicht das Hinterlegen eines Zettels jedoch nicht aus, schon aus dem Grund, da dieser der Witterung ausgesetzt ist und wegfliegen könnte. Wenn nach einer angemessenen Wartezeit der Unfallgegner nicht erscheint, muss die Polizei verständigt werden. Der Citroen-Fahrer konnte ausfindig gemacht werden und muss sich nun strafrechtlich wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verantworten.
Quelle: Landespolizeiinspektion Jena
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, männlich
- Tatort
- Ebereschenstraße, Jena