Leistungsbetrug durch Ahauser - Verurteilung wegen Schwarzarbeit

Wegen verschwiegener Erwerbstätigkeit in einem Gastronomiebetrieb muss ein 32-jähriger Ahauser nun eine Geldstrafe von 3.850 Euro zahlen. Er hatte zu Unrecht Arbeitslosengeld bezogen, das er zusätzlich zur Strafe vollständig zurückerstatten muss.

AhausNordrhein-WestfalenVeröffentlicht am
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Ein 32-jähriger Mann aus Ahaus wurde nun rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 3.850 Euro verurteilt. Der Ahauser hatte gegenüber der Bundesagentur für Arbeit seine Erwerbstätigkeit bei einem Gastronomen aus Legden nicht angezeigt und bezog so zu Unrecht Arbeitslosengeld in Höhe von 3.885 Euro. Die zu Unrecht erhaltenen Leistungen muss der Leistungsbetrüger nun zusätzlich zur auferlegten Geldstrafe zurückzahlen.

Vorausgegangen war dem Ganzen eine Durchsuchung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Münster bei dem Arbeitgeber im Mai 2024. Der Gastronom hatte den Ahauser schwarz bei sich beschäftigt.

Zusatzinfo:

Der Zoll führt regelmäßig Prüfungen und Ermittlungen u.a. in der Gastronomie durch. Die Zollbeamtinnen und Zollbeamten prüfen dabei nicht nur die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder möglichen Sozialleistungsbetrug, sondern auch ob Arbeitgeber ihre Angestellten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben sowie eine mögliche illegale Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Quelle: Hauptzollamt Münster