Verstoß gegen Aufenthaltsgesetz am Flughafen Stuttgart
Am Flughafen Stuttgart wurde am 15.02.2026 ein 38-jähriger kosovarischer Staatsangehöriger nach seiner Ankunft auf der Route Pristina (PRN) - Stuttgart (STR) im Terminal 1 zur grenzpolizeilichen Einreisekontrolle vorstellig. Der Reisende wies sich mit einem kosovarischen Reisepass aus. Im Verlauf der Kontrolle machte der Reisende widersprüchliche Angaben zu seinem Reisezweck. Eine freiwillige Durchsuchung seines Reisegepäcks ergab das Mitführen von Arbeitskleidung. Aufgrund der nicht glaubhaft gemachten Angaben zum Aufenthaltszweck sowie fehlender ausreichender Mittel wurde die Einreise verweigert. Der Betroffene wurde noch am selben Tag nach Pristina zurückgewiesen.
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 38 Jahre, männlich, kosovarisch
- Tatzeit
- 15.02.2026
- Tatort
- Stuttgart