Verkehrsunfall mit Eigenbau-E-Bike in Zweibrücken - Strafverfahren
Ein 58-jähriger Fahrradfahrer zog beim Überholen nach links und stieß gegen das Auto einer 59-Jährigen. Beide blieben unverletzt, der Sachschaden liegt bei 7000 Euro. Das selbstgebaute E-Bike galt als Kraftfahrzeug – Strafverfahren, Fahrrad sichergestellt.
Am Donnerstagvormittag staunten die Einsatzkräfte nicht schlecht, als sie zu einem Verkehrsunfall in der Ixheimer Straße kamen. Gegen 10:40 Uhr fuhr dort eine 59-Jährige mit ihrem Auto in Richtung der Bitscher Straße. Vor ihr war ein Fahrradfahrer unterwegs. Während die Dame den 58-jährigen Zweiradfahrer überholte, zog dieser plötzlich nach links und stieß gegen den Wagen der Verkehrsteilnehmerin. Bei dem Unfall wurde keiner der beiden verletzt. Es entstand jedoch ein Sachschaden von circa 7.000 Euro.
Das Besondere an dem Verkehrsunfall: Das Fahrrad des Mannes war kein gewöhnliches. Es handelte sich um ein Fahrrad, das durch den Besitzer in Eigenleistung mit einem Elektroantrieb versehen wurde. Durch die hierdurch erreichbare Höchstgeschwindigkeit wird das Gefährt zu einem Kraftfahrzeug, für welches eine Betriebserlaubnis, eine Versicherung und eine Fahrerlaubnis notwendig sind. Da der Unfallverursacher hiervon nichts vorweisen konnte, wurde ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet und das selbstgebaute Fahrrad sichergestellt. |pizw
Quelle: Polizeiinspektion Zweibrücken
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 58 Jahre, männlich
- Tatort
- Ixheimer Straße, Zweibrücken
- Schaden
- 7,0k €