Strafanzeige gegen Unbekannt: Wahlfälschung in Seniorenresidenz geprüft, Ermittlungen ohne Befund
Eine Strafanzeige behauptet, Briefwahlunterlagen einer 95-jährigen Bewohnerin seien manipuliert worden. Die Ermittlungen ergaben keine Anhaltspunkte dafür.
Eine Strafanzeige gegen Unbekannt wirft Wahlfälschung und Verletzung des Briefgeheimnisses in einer Seniorenresidenz vor.
Die Anzeige ging am 1. September 2026 bei der Staatsanwaltschaft ein. Sie behauptet, Briefwahlunterlagen für eine schwer demente 95-jährige Bewohnerin seien angefordert und manipuliert worden. Der Wahlbriefumschlag sei geöffnet und der Stimmzettelumschlag vor der Wahl entnommen worden. Zudem sollen Unterlagen vernichtet worden sein.
Die Ermittlungen ergaben keine Anhaltspunkte für eine Manipulation. Der gesundheitliche Zustand der 95-Jährigen stellte sich nicht wie beschrieben dar. Auch bei den weiteren 18 Bewohnern, die per Briefwahl wählten, fanden sich keine Verdachtsmomente. Der Verdacht der Vernichtung von Dokumenten ließ sich nicht erhärten.
Ermittlungen im Wahlamt der Stadt Dessau-Roßlau erbrachten ebenfalls keine Hinweise auf vorab geöffnete Wahlbriefe.
Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung - Quelle: Polizei Sachsen-Anhalt
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person
- Opfer
- 1 Person, 95 Jahre, weiblich
- Tatort
- Dessau-Roßlau