Trunkenheit im Verkehr in Magdeburg - E-Roller-Fahrer mit 1,3 Promille gestoppt

MagdeburgSachsen-AnhaltVeröffentlicht am
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Im Rahmen dieser Kontrolle wurde durch die Beamten bei dem E-Roller-Fahrer Alkoholgeruch wahrgenommen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,3 Promille. In Folge dessen wurde dem 21-Jährigen die Weiterfahrt untersagt. Überdies wurde der Führerschein sichergestellt und der nunmehr Beschuldigte musste sich einer Blutprobenentnahme im Zentralen Polizeigewahrsam unterziehen.

Hinweis der Polizei:

In diesem Zusammenhang weist die Polizei nochmals eindringlich darauf hin, dass auch beim Fahren mit einem E-Roller die gleichen rechtlichen Vorschriften wie beim Autofahren gelten. E-Roller zählen in Deutschland zu den Kraftfahrzeugen.

Das bedeutet:

0,5 Promille-Grenze

0,0 Promille in der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren

Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille

Konsum von Betäubungsmitteln ist untersagt

Verstöße können hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg, Fahrverbot oder sogar den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen – auch wenn für den E-Roller selbst keine Fahrerlaubnis erforderlich ist.

Quelle: Polizei Sachsen-Anhalt