Haftbefehl wegen Bankrotts in Aachen

Bei der Einreise über den Grenzübergang Köpfchen am Sonntagabend wurde eine 40-jährige Frau aufgrund eines offenen Haftbefehls wegen Bankrotts kontrolliert. Da sie die Geldstrafe von 3.059,30 Euro nicht zahlte, beglich ein Angehöriger die Summe.

AachenNordrhein-WestfalenVeröffentlicht am
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Haftbefehl wegen Bankrotts in Aachen

Am Sonntagabend reiste eine 40-jährige haitische Staatsangehörige über den Grenzübergang Köpfchen in das Bundesgebiet ein. Gegen die Frau lag ein Haftbefehl wegen Bankrotts vor. Die zu zahlende Geldstrafe in Höhe von 3.059,30,- EUR inklusive Verfahrenskosten konnte sie nicht selbst begleichen. Ein Angehöriger übernahm die Zahlung, sodass die Frau anschließend die Reise fortsetzen konnte.