Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz in Hagen

Wegen eines fehlenden Versicherungsschutzes für sein Mofa erhielt ein 29-Jähriger am Mittwoch eine Strafanzeige. Bei einer Kontrolle in der Bahnhofstraße konnte der Mann keine gültige Prüfbescheinigung vorlegen und die Weiterfahrt wurde untersagt.

HagenNordrhein-WestfalenVeröffentlicht am
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Ein Hagener erhielt am Mittwoch (01.04.) eine Strafanzeige aufgrund eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Der 29-Jährige hatte sein Mofa in der Bahnhofstraße abgestellt, um nach eigenen Angaben zum Einkaufen zu gehen. Als ein Polizist das Fahrzeug gegen 12.10 Uhr sah, stellte er fest, dass das Zweirad keine gültige Versicherung hatte. Der Hagener, der im weiteren Verlauf zu seinem Mofa zurückgekehrt war, gab an, dass er keinen aktuellen Versicherungsschutz für sein Mofa abgeschlossen hatte. Eine Prüfbescheinigung konnte der Betroffene vor Ort nicht vorweisen. Er hatte lediglich ein Foto auf seinem Handy, auf dem die Angaben nicht erkennbar waren. Über ein mögliches Fahren ohne Fahrerlaubnis und damit verbundenen weiteren Maßnahmen wurde der Mann durch den Beamten in Kenntnis gesetzt. Dem 29-Jährigen wurde die Weiterfahrt untersagt. (arn)

Quelle: Polizei Hagen