38-Jähriger erscheint nicht zur Verhandlung: Haftbefehl in Binz vollstreckt

Der Mann war im April einer Hauptverhandlung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ferngeblieben. Nach einer Nacht in Gewahrsam wurde der Haftbefehl nicht bestätigt.

BinzMecklenburg-VorpommernVeröffentlicht am
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Auf dem Bahnhof Binz geriet ein 38-jähriger Deutscher in eine Kontrolle der Bundespolizei. Dabei wurde ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Aschersleben bekannt.

Der Mann war im April der Hauptverhandlung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis unentschuldigt ferngeblieben. Da er seitdem nicht mehr erreichbar war, erließ das Gericht vor wenigen Tagen Haftbefehl gegen den Sachsen-Anhaltiner.

Der Verhaftete verbrachte die Nacht in einer Gewahrsamszelle der Bundespolizei. Am Montagnachmittag wurde der Haftbefehl in Bergen auf Rügen richterlich nicht bestätigt. Der Mann muss sich nun wöchentlich bei seiner zuständigen Polizeidienststelle melden.

Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung - Quelle: Bundespolizeiinspektion Stralsund