Vollstreckung von Haftbefehl in Rheinfelden
Am Autobahngrenzübergang kontrollierte die Bundespolizei am Donnerstagmittag einen 33-jährigen polnischen Staatsangehörigen, gegen den ein Haftbefehl wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz vorlag. Da er die Geldstrafe von 2.
Ein seit über einem Jahr verurteilter 33-Jähriger ging der Bundespolizei ins Netz. Da er die Strafe zahlen konnte, durfte er seine Reise fortsetzen.
Am Donnerstagmittag (09.10.2026) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei den Mann am Autobahngrenzübergang Rheinfelden (Baden). Die Überprüfung ergab, dass dieser zur Festnahme ausgeschrieben war. Wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz war der polnische Staatsangehörige zu einer Geldstrafe von 2.800 Euro verurteilt worden. Der Gesuchte zahlte weder die Strafe, noch trat er die Ersatzfreiheitsstrafe an, weswegen die Justizbehörde Haftbefehl erließ. Der Mann konnte die geforderte Geldsumme aufbringen. Somit ersparte er sich eine mehrmonatige Ersatzfreiheitsstrafe und durfte weiterreisen.
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 33 Jahre, männlich, polnisch
- Tatort
- Rheinfelden
- Motiv
- Drogen
- Schaden
- 2,8k €