Haftbefehl vollstreckt in Kleve

Bei einer Kontrolle am Bahnhof stellte sich am Mittwochnachmittag heraus, dass gegen einen 34-Jährigen ein Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorlag. Da der Mann die Geldstrafe von 2000 Euro nicht zahlte, trat er eine 20-tägige Haft an.

KleveNordrhein-WestfalenVeröffentlicht am
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Am Bahnhof Kleve überprüfte die Bundespolizei am Mittwochnachmittag einen 34-jährigen Deutschen anhand seines vorgelegten Personalausweises. Die Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Fahndungssystemen ergab, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth mit einem Haftbefehl wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis gesucht wird. Da der Verurteilte die Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro nicht bezahlen konnte, brachte die Bundespolizei ihn nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zur Verbüßung der 20-tägigen Haftstrafe in das Gefängnis in Kleve.