Festnahme wegen Betrugs — BAB 8
Am 24. Mai 2026 kontrollierte die Bundespolizei gegen 11:30 Uhr an der BAB 8 im Bereich der Landesgrenze zu Luxemburg einen syrischen Staatsangehörigen bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland. Gegen ihn lag ein Haftbefehl wegen Betruges vor. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 450 Euro konnte er die 15-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden und seine Reise fortsetzen.
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, männlich, syrisch
- Tatzeit
- 24.05.2026 um 11:30 Uhr
- Tatort
- BAB 8, Saarbrücken