Korrektur: Polizei verwarnt Radfahrer in Fußgängerzone mündlich
Die Polizei korrigiert ihre frühere Meldung: Statt gebührenpflichtiger Verwarnungen gab es mündliche Verwarnungen.
Die Polizei korrigiert ihre gestrige Meldung zu den Zweiradkontrollen in der Rottweiler Fußgängerzone.
Entgegen der ersten Mitteilung wurden keine 23 gebührenpflichtigen Verwarnungen ausgestellt, sondern die Verkehrsteilnehmer mündlich verwarnt.
Die Beamten hatten am Freitagmorgen zwischen 09:15 und 11:00 Uhr 20 Radfahrer und vier E-Scooter-Fahrer in der Fußgängerzone der Hauptstraße gestoppt.
Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung - Quelle: Polizeipräsidium Konstanz
Tatdetails
- Tatort
- Hauptstraße, Rottweil