Zahlungsunwilliger Pole tritt Ersatzfreiheitsstrafe an
Bei Grenzkontrollen wurde ein 40-jähriger Pole mit zwei offenen Geldstrafen konfrontiert: 3400 Euro wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, 1800 Euro wegen Trunkenheit im Verkehr. Da er nicht zahlte, trat er die 130-tägige Ersatzfreiheitsstrafe an.
Heute Nacht gegen 00:25 Uhr wurde im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen ein 40jähriger Pole bei der Einreise nach Deutschland als Mitreisender in einem polnischen PKW kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab gleich zwei Fahndungsnotierungen zur Strafvollstreckung.
Die Staatsanwaltschaft Marburg hatte ihn wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Festnahme ausgeschrieben. Der 40jährige hatte eine Geldstrafe von 3400 EUR sowie Verfahrenskosten in Höhe von 192,33 EUR zu zahlen oder alternativ die Ersatzfreiheitsstrafe von 85 Tage anzutreten.
Auch die Staatsanwaltschaft Krefeld suchte ich, allerdings wegen Trunkenheit im Verkehr. Dort sollte er eine Geldstrafe von 1800 EUR sowie Verfahrenskosten in Höhe von 1009,19 EUR zahlen. Die Ersatzfreiheitsstrafe beträgt in diesem Fall 45 Tag.
Der verhaftete Pole zeigte sich nicht zahlungswillig und wurde in die Justizvollzugsanstalt nach Neustrelitz überführt.
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 40 Jahre, männlich, polnisch
- Tatort
- Pomellen