Gefälschte Gefahrgutbescheinigung bei Kontrolle auf der A7 entdeckt
Bei einer Großkontrolle auf der A7 wies ein Fahrer eine total gefälschte ADR-Schulungsbescheinigung vor und transportierte Gefahrgut ohne Genehmigung oder Qualifikation.
Bei der Überprüfung eines Gefahrguttransportes legte der Fahrer den kontrollierenden Beamtinnen und Beamten eine Totalfälschung einer ADR-Schulungsbescheinigung vor. Die ADR-Schulungsbescheinigung, auch Gefahrgutführerschein genannt, ist eine Erlaubnis zum Befördern von Gefahrgut im öffentlichen Straßenverkehr. Somit führte der Mann einen Gefahrguttransport ohne jede Genehmigung oder Qualifikation durch. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt. Zudem wurde ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet.
Quelle: Polizeidirektion Lüneburg