Ukrainerin (38) zahlt 4.020 Euro Geldstrafe an der Grenze und entgeht so einer Haftstrafe
Die Frau war wegen Betrugs und eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Da sie den Betrag vor Ort bezahlte, ersparte sie sich eine Ersatzfreiheitsstrafe.
Eine 38-jährige Ukrainerin hat am späten Samstagabend (05.09.2026) am Grenzübergang Weil am Rhein-Otterbach eine Haftstrafe abgewendet, indem sie ihre Geldstrafe bezahlte.
Eine Streife der Gemeinsamen operativen Dienstgruppe (GoD) kontrollierte die Frau. Die Überprüfung ergab, dass sie von zwei Staatsanwaltschaften zur Festnahme ausgeschrieben war.
Wegen Betrugs und des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz war die Gesuchte im vergangenen Jahr von zwei Gerichten zu einer Geldstrafe von insgesamt 4.020 Euro verurteilt worden. Da die Frau die ausstehenden Geldsummen vor Ort bezahlen konnte, ersparte sie sich eine mehrwöchige Ersatzfreiheitsstrafe.
Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung - Quelle: Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 38 Jahre, weiblich, ukrainisch
- Tatort
- Weil am Rhein
- Schaden
- 4,0k €