Unbekannte schmieren zwei Hakenkreuze an eine Turnhallenwand - die Stadt lässt die Schmierereien entfernen
Das Hakenkreuz gilt als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation und fällt unter §86a StGB. Die Polizei nimmt Hinweise zur Tat auch online über das elektronische Polizeirevier entgegen.
Mit schwarzer Farbe haben Unbekannte zwei Hakenkreuze an die Wand einer Turnhalle geschmiert.
Am Mittwoch, den 8. Juli 2026, erhielt die Polizei Kenntnis darüber, dass jemand die Wand der Turnhalle in der Gleimstraße beschmiert hatte. Wer die Zeichen anbrachte, steht bislang nicht fest.
Da das Hakenkreuz ein Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen darstellt, machten sich die Täter nach §86a StGB strafbar. Die Stadt hat die Entfernung der Schmierereien bereits beauftragt.
Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung - Quelle: Polizei Sachsen-Anhalt
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 2 Personen
- Tatort
- Gleimstraße, Halberstadt
- Motiv
- Hass