PP SWS | Pressemeldungen vom 21.05.2026 — Landkreis Oberallgäu & Kempten
Umgang mit Fahrradheckträgern
SONTHOFEN/OBERSTDORF. Die Pfingstferien kommen näher und die Wetteraussichten für die kommenden Tage sind gut. Damit werden auch viele Ausflügler die Gelegenheit nutzen und an oder auf ihrem Auto die Fahrräder mitzunehmen, um damit zu Tagesausflügen in die Region zu starten. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmende, die einen praktischen Fahrradheckträger nutzen, darauf zu achten, dass durch den Heckträger die Sicht auf das amtliche Kennzeichen des Autos nicht verdeckt ist. Sollte dieses nicht möglich sein, so ist am Heckträger ein Wiederholungskennzeichen anzubringen. Das Wiederholungskennzeichen muss der aktuellen Zulassung des Fahrzeuges entsprechen, es darf nicht irgendein Kennzeichen verwendet werden.
Bitte achten Sie darauf, ein aktuelles Wiederholungskennzeichen am Fahrradheckträger anzubringen. Im Rahmen der allgemeinen Verkehrskontrollen wird die Polizei die Einhaltung der Vorschriften überwachen. (PI Sonthofen/PSt Oberstdorf)