Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz in Genthin

GenthinSachsen-AnhaltVeröffentlicht am
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Fahren ohne Versicherung in Genthin — E-Roller kontrolliert

E-Roller mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen

Genthin, Magdeburger Straße, 05.03.2026, 17:10 Uhr

Im Rahmen der Streifentätigkeit befuhren die Beamten des Revierkommissariats das Stadtgebiet Genthin. Hierbei stach den Beamten ein E-Roller-Fahrer mit grünem Versicherungskennzeichen ins Auge. Die Gültigkeit grüner Versicherungskennzeichen ist jedoch am 28.02.2026 abgelaufen. Seit 01.03.2026 müssen alle E-Roller sowie Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle usw. jedoch die aktuell gültigen schwarzen Versicherungskennzeichen angebracht haben. Die 42-jährige Fahrerin wurde durch die Beamten angehalten und im Rahmen der Verkehrskontrolle wurde entsprechend klar, dass keine gültige Pflichtversicherung für den Roller vorlag. Gegen die Frau wird nunmehr ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Die Weiterfahrt im öffentlichen Verkehrsraum wurde untersagt.

Quelle: Polizei Sachsen-Anhalt