Festnahme in Zittau - Offener Haftbefehl vollstreckt
Ein offener Haftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen stoppte am 21. März einen 43-jährigen Letten bei der Einreise. Da er die geforderten 531 Euro nicht aufbringen konnte, zahlte sein Arbeitgeber die Summe, um die Haftstrafe abzuwenden.
Dank seines Chefs muss ein 43-jähriger Lette nicht in Haft.
Der Mann reiste am 21. März 2026 um 08:25 Uhr in Zittau über den Grenzübergang in der Friedensstraße nach Deutschland ein. Bei der Überprüfung seiner Personalien stießen die Polizisten auf einen offenen Haftbefehl wegen des Erschleichens von Leistungen.
Um einer 15-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe zu entgehen, sollte der Mann eine Geldstrafe inklusive Gebühren in Höhe von 531,00 Euro zahlen. Da er dies nicht konnte, bat er seinen Chef in Baden-Württemberg um Hilfe. Dieser erklärte sich bereit, dass Geld auf einer Polizeidienststelle einzuzahlen.
Nachdem dies erledigt war, konnte der Lette seine Reise fortsetzen.
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 43 Jahre, männlich, lettisch
- Tatort
- Friedrichstraße, Zittau
- Schaden
- 531 €