Vier Personen ohne gültige Dokumente zurückgewiesen - einer muss Geldstrafe zahlen
Ein 32-jähriger Pakistani und drei Ukrainer konnten keine den Aufenthalt legitimierenden Dokumente vorlegen. Der 35-Jährige zahlte eine offene Geldstrafe von 531 Euro.
Ein am 17. Juli 2026 per Fernreisebus eingereister 32-jähriger Pakistani sowie drei Ukrainer im Alter von 21, 35 und 47 Jahren konnten keine den Aufenthalt legitimierenden Dokumente vorlegen.
Sie wurden am gesamten Wochenende nach Polen zurückgewiesen.
Der 35-jährige Mann musste zudem eine offene Geldstrafe inklusive Gerichtskosten in Höhe von 531,00 Euro zahlen. Er war wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt worden und hätte bei Nichtzahlung der Summe eine Ersatzhaft von 30 Tagen antreten müssen. Die vier Personen müssen sich wegen ihrer Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz verantworten.
Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung — Quelle: Bundespolizeiinspektion Ebersbach
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 4 Personen
- Tatzeit
- 17.07.2026
- Tatort
- Zittau