Trunkenheit im Verkehr in Magdeburg

MagdeburgSachsen-AnhaltVeröffentlicht am
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Die aufmerksamen Beamten wurden aufgrund des abgelaufenen Versicherungskennzeichens auf den 46-Jährigen aufmerksam. Der nunmehr Beschuldigte konnte keinen gültigen Versicherungsnachweis vorzeigen. Während der weiteren Kontrolle konnten die Beamten Anhaltspunkte auf einen möglichen Alkoholkonsum wahrnehmen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht mit einem vorläufigen Ergebnis von 1,8 Promille. Dem Beschuldigten wurde im Zentralen Polizeigewahrsam eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Gegen den 46-Jährigen wurden die entsprechenden Ermittlungen wegen Trunkenheit im Verkehr sowie Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.

Hinweis der Polizei:

Seit dem01.03.2026gilt bundesweit das neue Versicherungsjahr für Kleinkrafträder und Elektrokleinstfahrzeuge. Ein weiterhin angebrachtes Kennzeichen des Vorjahres kann darauf hindeuten, dass kein gültiger Versicherungsschutz mehr besteht. Wird festgestellt, dass tatsächlich keine Versicherung vorliegt, ist das ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und demnach strafbar.

Besonders in den Wochen nach dem Stichtag stellt die Polizei regelmäßig fest, dass einzelne Fahrzeugführer den Wechsel des Versicherungskennzeichens versäumt haben. Die Polizei weist daher erneut darauf hin, den Versicherungsschutz rechtzeitig zu prüfen und das aktuelle Kennzeichen am Fahrzeug anzubringen. (if)

Quelle: Polizei Sachsen-Anhalt