Nachtrag: Haftbefehl wegen Totschlags in Krefeld
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Krefeld gegen den Tatverdächtigen einen Haftbefehl wegen des Verdachts des Totschlags erlassen. Der Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Krefeld gegen den Tatverdächten einen Haftbefehl wegen des Tatverdachts des Totschlags erlassen. Der Tatverdächtige befindet sich in Untersuchungshaft.
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Rückfragen von Journalisten in diesem Fall bitte an die Staatsanwaltschaft Krefeld. (80)
Quelle: Polizeipräsidium Krefeld
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person
- Opfer
- 1 Person
- Tatort
- Krefeld