Festnahme am Duisburger Hauptbahnhof - 31-Jähriger mit zwei Haftbefehlen
Bei einer Kontrolle am Hauptbahnhof fand die Bundespolizei zwei Haftbefehle gegen einen 31-Jährigen vor: Fernbleiben von einer Verhandlung wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung sowie eine offene Geldstrafe. Der Mann wurde in eine JVA eingeliefert.
Am Dienstagnachmittag (15. April 2025) kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen 31-jährigen Deutschen am Duisburger Hauptbahnhof. Im Rahmen einer Identitätsprüfung stellte sich heraus, dass gegen den Mann gleich zwei Haftbefehle vorlagen.
Um 15.15 Uhr wurde der 31-jährige Deutsche im Personentunnel des Duisburger Hauptbahnhofes angetroffen und durch die Beamten kontrolliert. Nach Abgleich seiner Personalien mit dem polizeilichen Fahndungssystem stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Bochum gegen den 31-Jährigen zwei Haftbefehle erlassen hatte. Der Mann war zuvor einer Gerichtsverhandlung wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung ferngeblieben, was zu einem Erlass eines Untersuchungshaftbefehls führte. Zudem lag gegen den 31-jährigen Deutschen ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Beleidigung vor. Die fällige Geldstrafe in Höhe von 900,00 Euro konnte dieser nicht begleichen.
Der Festgenommene wurde am heutigen Tag einem Haftrichter beim Amtsgericht Bochum vorgeführt. Anschließend wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 31 Jahre, männlich, deutsch
- Tatort
- Duisburg