Geburtstagsfeier muss aufgelöst werden - keine Einsicht bei Ruhestörung

Trotz Ermahnung und angedrohter Maßnahmen blieb es laut. Den Verantwortlichen droht ein empfindliches Bußgeld.

NiedersachsenVeröffentlicht am
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Wegen ruhestörenden Lärms wurde die Polizei am Samstagabend zu einer Geburtstagsfeier im Stadtbereich gerufen.

Die Beamten stellten eine Störung der nächtlichen Ruhe fest und ermahnten die Anwesenden, diese einzuhalten. Da es weiterhin laut blieb, wurden polizeiliche Maßnahmen angedroht.

Letztlich zeigten die verursachenden Personen keine Einsicht und die Feier musste durch die Beamten in Gänze aufgelöst werden. Den Verantwortlichen droht nun ein empfindliches Bußgeld.

Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung — Quelle: Polizeiinspektion Aurich/Wittmund