Fahren ohne Fahrerlaubnis in Rosenkopf
Am späten Sonntagabend, 30.11.2025, gegen 23.20 Uhr wurde auf der Landesstraße 463 zwischen Rosenkopf und Bechhofen der 31-jährige Fahrer eines Kleinkraftrades kontrolliert. Dieses erreichte eine Maximalgeschwindigkeit von 42 km/h, weshalb hierfür zumindest die Fahrerlaubnisklasse AM erforderlich gewesen wäre. Da der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer solchen war, wurde ihm die Weiterfahrt untersagt. Ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis wurde eingeleitet. /pizw
Quelle: Polizeiinspektion Zweibrücken
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 31 Jahre, männlich
- Tatort
- L463, Rosenkopf